Das Gerichtsgutachten wird überwiegend in einem Zivilprozess benötigt. Der Zivilprozess dient zur Feststellung und Verwirklichung privater Rechte auf Grundlage der einschlägigen Gesetze.
Gerade bei der Errichtung eines Einfamilienhauses ist es nicht gerade selten, dass aus ursprünglich optimistisch ans werk gehenden Vertragspartnern auf einmal Prozessbeteiligte (Parteien) werden. Die Ursachen dafür liegen meistens darin, dass man sich nicht über die vorgeschlagene Bauausführung einigen kann, weil erforderliche Informationen darüber nicht in überzeugender Weise durch die Verantwortlichen vorgetragen werden. Die Baufirma pocht dabei auf ihre Rechte nach VOB, und wäre doch gerade auf dieser Grundlage verpflichtet den Bauherrn überzeugend zu informieren. Der Bauherr ruft dann in seiner Verzweiflung und zu seinem Schutz, das Gericht um Hilfe an. Das Gericht sieht sich genötigt einen Sachverständigen mit der Prüfung dieser Angelegenheit zu beauftragen, um damit wieder den Bund für eine harmonische Bauausführung zu knüpfen.
Entscheidet das Gericht, dass ein Sachverständiger für die Klärung der Behauptungen hinzugezogen wird, so werden die vorliegenden Behauptungen als Beweisfragen in einem Beweisbeschluss formuliert und dem Sachverständigen zur Bearbeitung gegeben.
Die Bestimmung des Sachverständigen obliegt gemäß der ZPO dem Gericht. Die Parteien werden hierzu gehört; entweder mündlich im Termin, wenn bei dieser Gelegenheit der Beweisbeschluss bereits feststeht und der Name des Sachverständigen genannt ist; anderenfalls bei schriftlicher Abfassung des Beweisbeschlusses und Benennung des Sachverständigen mit einer Schriftsatzfrist. Die Parteien haben die Möglichkeit einen Sachverständigen vorzuschlagen.
Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten entsprechend dem vorliegenden Beweisbeschluss zu arbeiten. Abweichungen vom Beweisbeschluss sind nicht zulässig.
EnEV 2009
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden.
Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der EnEV 2009 in Kraft.