Es ist das Ziel eines Schiedsgutachtens, bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien, über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages (Bauvertrag), durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen.
Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen immer noch möglich.
Die Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisses für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären.
Der Sachverständige erhält seinen Auftrag von einem Schiedsgericht oder auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Er bearbeitet das Gutachten nach den Vorgaben des Schiedsgerichtes oder den Vorgaben aus der Schiedsvereinbarung.
Wärmepumpe und Brennwerttechnik
Immer zum Herbstanfang, wenn die Temperaturen bereits empfindlich in der Nacht herabsinken, den jeder Hausbesitzer daran seine Heizung wieder aus den Sommerschlaf zu wecken. Jetzt erinnert man sich auch daran, bereits im Frühjahr darüber nachgedacht zu haben, eine Modernisierung der Heizung vorzunehmen. Wieder vergessen! Dabei sollte der unnötig hohe Energieverbrauch der Heizung reduziert werden, umso wirksam den steigenden Heizkosten begegnen zu können.
Vielleicht kann sich der Klempner noch einmal kurzfristig die Heizung anschauen.
Der Brennwertkessel wird in dem kommenden Winter noch seine Dienste verrichten, da habe ich keine Bedenken. Ich habe schon einmal über die Möglichkeiten einer Wärmepumpe nachgedacht. Vielleicht kann der Klempner mich dazu beraten?