Wozu sollten Sie einen Sachverständigen brauchen?
Durch Qualitätskontrolle vermeiden Sie Verluste beim Bauen und sparen dadurch viel Geld.
Die Bauwerksabdichtung dieses Wohnhauses wurde vor 14 Jahren saniert. Die Notwendigkeit, für die Erneuerung der Bauwerksabdichtung zum damaligen Zeitpunkt, ergab sich daraus, weil die Innenwände und Außenwände des Kellergeschosses erhebliche Putzschäden und Salzausblühungen aufwiesen.
Die Sanierung wurde damals mit einem erheblichen Aufwand geplant und durchgeführt. Sämtliche Außenwände des Kellergeschosses sollten von außen aufgeschachtet und mit einer neuen vertikalen Bauwerksabdichtung, in diesem Falle mit einer Bitumendickbeschichtung, versehen werden. Für die Innenwände war eine neue horizontale Bauwerksabdichtung vorgesehen.
Ob diese Arbeiten auch so ausgeführt wurden, konnte der Bauherr und jetzige Eigentümer nicht sagen. Die Arbeiten wurden damals nicht durch einen Sachverständigen kontrolliert. Die Eigentümer des Gebäudes wechselten bereits mehrmals.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind an den Innenwänden und den Außenwänden des Kellergeschosses erneut erhebliche Putzschäden und Salzausblühungen vorhanden. Dieser bauliche Zustand machte sich bereits negativ bei der Vermietung des Gebäudes (teilweiser Leerstand) bemerkbar. Der jetzige Eigentümer ließ deshalb die Möglichkeiten einer Sanierung durch einen Sachverständigen prüfen.
Durch die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln verfüge ich über eine 25-jährige Berufserfahrung, die ich bisher in einer Reihe zivilrechtlicher Verfahren den Gerichten (AGs, LGs und OLGs) in Deutschland als Bausachverständiger und Gerichtsgutachter zur Verfügung stellen konnte.
Die Überprüfung der vorhandenen Bauwerksabdichtung durch einen Sachverständigen lässt folgende Einschätzung des baulichen Zustands zu:
Nach Überprüfung und Feststellung der Mängel und Schwerpunkte der Sanierung durch den Sachverständigen musste für den Keller des Gebäudes eine Bauwerksabdichtung neu geplant werden.
Die Bauwerksabdichtung muss so geplant werden, dass sie für die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes funktionsfähig bleibt.
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