11.12.2010
Unser Holzhaus haben wir vom Bauträger gekauft. 2004. Steht direkt neben Dorfstraße. An Geräusche im Haus haben wir uns gewöhnt. Wenn die Nachbarn sprechen können wir im Haus alles hören. Bei geschlossenen Fenstern. Was raten Sie uns? Ausziehen wollen wir nicht.
Wilhelm Stolpen – 11:10
Es ist natürlich nicht zumutbar, dass Geräusche in Form von Gesprächen von außen in einem Einfamilienhaus zu hören sind. Nicht nur laute Geräusche stellen Lärm dar, auch Geräusche niedrigerer Schallpegel können als Lärm empfunden werden. Ich schlage Ihnen vor, mit mir eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Per E-Mail erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag. Bei der Besichtigung Ihres Hauses können alle erforderlichen Maßnahmen besprochen werden.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 55,00 €.
Sachverständiger – 13.12.2010 8:35 +Neue Frage -Seitenanfang-
12.12.2010
Wir wollen uns noch einmal für Ihre Hilfe bedanken. Durch Ihre Beratungen konnten die mängel an der Trennwand beseitigt werden. Unser Nachbar lässt Sie auch rechtherzlich grüßen.
Axel Wagner – 9:14
Danke für Ihre Grüße. Bei Ihnen passte auch alles gut zusammen. Durch eine Mediation, d.h. durch die Gespräche mit allen Beteiligten, können auch schnell positive Ergebnisse erzielt werden.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 0,00 €.
Sachverständiger – 13.12.2010 8:40 +Neue Frage -Seitenanfang-
15.12.2010
Wir haben viele Holzschäden im Haus. An Balken des Daches sind Risse und viele kleine Löcher vorhanden. Aus abgesplitterten Holzspänen rieselt Sägemehl heraus. Im Erdgeschoß hat die Fußbodendielung viele Risse und braune Stellen. holz ist sehr feucht. Haus ist erst 8 Jahre alt.
Frank Späth – 10:15
Nach Ihren Informationen sind die verbauten Hölzer in Ihrem Haus durch tierischen und pflanzlichen Holzschädlingsbefall geschädigt. Eine Klassifizierung der Schadensverursacher wurde noch nicht vorgenommen. Ich rate Ihnen dringend eine Untersuchung durch einen Fachmann für Holzschutz durchzuführen. Für einige Holzschädlinge (Hausbock und Echten Hausschwamm) besteht bei den sächsischen Bauämtern eine Meldepflicht der Sanierung. Für die Durchführung der Untersuchung und Sanierung können wir Sie beraten. Sie brauchen nur einen Termin mit unserem Büro zu vereinbaren.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.
Sachverständiger – 16.12.2010 9:15 +Neue Frage -Seitenanfang-
16.12.2010
Schimmel an allen Außenwänden im Erdgeschoß. Wände feucht. Das Haus haben wir auf einer Versteigerung gekauft. Verkäufer sagte es wäre alles in Ordnung. Das ist doch betrug? Können sie uns helfen??!!
Hans-Peter Lehmann – 9:10
Schimmel in einem Haus kann zu einem gesundheitlichen Problem für die Bewohner werden. Hier muss schnellstens eine Überprüfung durchgeführt werden. Per E-Mail erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag für eine Ortsbesichtigung. Es wäre gut, wenn Sie die Baupläne des Hauses bereithalten könnten. Zur Frage Betrug? sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Für den Kauf eines Hauses gilt der Spruch: „Wie gesehen, so gekauft“.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.
Sachverständiger – 16.12.2010 9:40 +Neue Frage -Seitenanfang-
21.12.2010
Wie muss ein Wohnraum im Kellergeschoß ausgestattet sein, damit er als Aufenthaltsraum gilt. Wir haben Streit mit dem Bauträger, dass Einfamilienhaus ist noch nicht fertig gebaut.
Sabine Wirr – 11:15
Ein Wohnraum im Kellergeschoß muss einige Kriterien erfüllen, damit er im Sinne der Bauordnung als Aufenthaltsraum betrachtet werden kann. Die erforderlichen Anforderungen schicke ich Ihnen per E-Mail. Wenn Sie die Ausführungspläne mir schicken, kann ich meine Informationen für Sie präzisieren.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 65,00 €.
Sachverständiger – 121.12.2010 12:35 +Neue Frage -Seitenanfang-
Fragen Sie, wir helfen Ihnen!
oder rufen Sie an: !