Fragen zu Baufehlern und Pfusch
Geschäftshaus

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Hilfe für Bauherren
Frage und Antwort
Denkmal für Felix Mendelsohn Bartholdy in Leipzig. Wo blickt er eigentlich hin?

Lärm im Einfamilienhaus

11.12.2010

Ihre Frage:

Unser Holzhaus haben wir vom Bauträger gekauft. 2004. Steht direkt neben Dorfstraße. An Geräusche im Haus haben wir uns gewöhnt. Wenn die Nachbarn sprechen können wir im Haus alles hören. Bei geschlossenen Fenstern. Was raten Sie uns? Ausziehen wollen wir nicht.

Wilhelm Stolpen – 11:10


Unsere Antwort:

Es ist natürlich nicht zumutbar, dass Geräusche in Form von Gesprächen von außen in einem Einfamilienhaus zu hören sind. Nicht nur laute Geräusche stellen Lärm dar, auch Geräusche niedrigerer Schallpegel können als Lärm empfunden werden. Ich schlage Ihnen vor, mit mir eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Per E-Mail erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag. Bei der Besichtigung Ihres Hauses können alle erforderlichen Maßnahmen besprochen werden.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 55,00 €.

Sachverständiger – 13.12.2010 8:35 +Neue Frage -Seitenanfang-

Auch Sie können kurzfristig und schnell durch uns
Hilfe erhalten:

Haustrennwand Danke

12.12.2010

Ihre Frage:

Wir wollen uns noch einmal für Ihre Hilfe bedanken. Durch Ihre Beratungen konnten die mängel an der Trennwand beseitigt werden. Unser Nachbar lässt Sie auch rechtherzlich grüßen.

Axel Wagner – 9:14


Unsere Antwort:

Danke für Ihre Grüße. Bei Ihnen passte auch alles gut zusammen. Durch eine Mediation, d.h. durch die Gespräche mit allen Beteiligten, können auch schnell positive Ergebnisse erzielt werden.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 0,00 €.

Sachverständiger – 13.12.2010 8:40 +Neue Frage -Seitenanfang-

Bauschäden erkennen, vermeiden und sanieren.
Wir helfen Ihnen:


Dachboden vor Beginn der Ausbauarbeiten Verbundpflaster verschoben durch instabilen Untergrund Einfamilienhaus im Rohbauzustand Oelßners Hof in Leipzig wird zu einem Hotel umgebaut Oelßners Hof Hotel Beginn der Bautätigkeit Brühl Ecke Ritterstraße Vorgriff auf den Frühling Begutachtung von Fachwerkhäuser in Quedlinburg Ein Schmuckstück eines Fachwerkhauses in Goslar, furchtbar Wärmedämmung einer Fassade, seit Jahren ohne schützenden Putz Für die Alkoholexperten Fassaden in Regensburg Palast der deutschen demolierten Republik

Hier können Sie Fragen zu Bauproblemen und zu Ihrer Immobilie stellen.
Wir geben Ihnen Tipps und Ratschläge und beraten Sie kompetent und technisch versiert.


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Holzschädlingsbefall

15.12.2010

Ihre Frage:

Wir haben viele Holzschäden im Haus. An Balken des Daches sind Risse und viele kleine Löcher vorhanden. Aus abgesplitterten Holzspänen rieselt Sägemehl heraus. Im Erdgeschoß hat die Fußbodendielung viele Risse und braune Stellen. holz ist sehr feucht. Haus ist erst 8 Jahre alt.

Frank Späth – 10:15


Unsere Antwort:

Nach Ihren Informationen sind die verbauten Hölzer in Ihrem Haus durch tierischen und pflanzlichen Holzschädlingsbefall geschädigt. Eine Klassifizierung der Schadensverursacher wurde noch nicht vorgenommen. Ich rate Ihnen dringend eine Untersuchung durch einen Fachmann für Holzschutz durchzuführen. Für einige Holzschädlinge (Hausbock und Echten Hausschwamm) besteht bei den sächsischen Bauämtern eine Meldepflicht der Sanierung. Für die Durchführung der Untersuchung und Sanierung können wir Sie beraten. Sie brauchen nur einen Termin mit unserem Büro zu vereinbaren.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.

Sachverständiger – 16.12.2010 9:15 +Neue Frage -Seitenanfang-

Schimmel

16.12.2010

Ihre Frage:

Schimmel an allen Außenwänden im Erdgeschoß. Wände feucht. Das Haus haben wir auf einer Versteigerung gekauft. Verkäufer sagte es wäre alles in Ordnung. Das ist doch betrug? Können sie uns helfen??!!

Hans-Peter Lehmann – 9:10


Unsere Antwort:

Schimmel in einem Haus kann zu einem gesundheitlichen Problem für die Bewohner werden. Hier muss schnellstens eine Überprüfung durchgeführt werden. Per E-Mail erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag für eine Ortsbesichtigung. Es wäre gut, wenn Sie die Baupläne des Hauses bereithalten könnten. Zur Frage Betrug? sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Für den Kauf eines Hauses gilt der Spruch: „Wie gesehen, so gekauft“.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.

Sachverständiger – 16.12.2010 9:40 +Neue Frage -Seitenanfang-

Die schnelle Hilfe bei einem Bauschaden:

Aufenthaltsraum

21.12.2010

Ihre Frage:

Wie muss ein Wohnraum im Kellergeschoß ausgestattet sein, damit er als Aufenthaltsraum gilt. Wir haben Streit mit dem Bauträger, dass Einfamilienhaus ist noch nicht fertig gebaut.

Sabine Wirr – 11:15


Unsere Antwort:

Ein Wohnraum im Kellergeschoß muss einige Kriterien erfüllen, damit er im Sinne der Bauordnung als Aufenthaltsraum betrachtet werden kann. Die erforderlichen Anforderungen schicke ich Ihnen per E-Mail. Wenn Sie die Ausführungspläne mir schicken, kann ich meine Informationen für Sie präzisieren.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 65,00 €.

Sachverständiger – 121.12.2010 12:35 +Neue Frage -Seitenanfang-

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