02.10.2010
Bei unserem Einfamilienhaus wurde die Wandstärke der Außenwand von 45 cm nicht eingehalten. Nach Vertrag war eine Wandstärke von 48 cm vorgesehen. Wie kann der Fehler beseitigt werden?
Peter Lesser – 10:06
Ob es sich um einen Fehler handelt, ist so nicht erkennbar. Teilen Sie mir bitte den vertraglich vereinbarten Aufbau der zweischaligen
Außenwand Ihres Einfamilienhauses mit. -
Die Angaben habe ich erhalten. Ihrer Information zum Aufbau der zweischaligen Außenwand ist zu entnehmen, dass ein Fehler vorhanden ist. Die aktuelle EnEV 2009 wird dadurch nicht eingehalten. Wie vereinbart, werde ich Sie bei der Ortsbesichtigung über meine Feststellungen unterrichten.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 55,00 €.
Sachverständiger – 04.10.2010 11:07 +Neue Frage -Seitenanfang-
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03.10.2010
Wir planen ein Einfamilienhaus mit Keller zu bauen. der Keller soll ein Hobbyraum enthalten. Wie kann er gegen Feuchte geschützt werden?
Frank Schulze – 11:25
Es ist besonders wichtig, bereits während der Gewährleistungszeit, in regelmäßigen Zeitabständen, das Einfamilienhaus auf vorhandene Mängel zu kontrollieren. über Beanstandungen an Wänden usw. sollte sich der Bauherr Notizen anfertigen. Vorhandene Mängel sind mit dem Bausachverständigen zu beraten. Ich empfehle Ihnen, einen Termin für eine Ortsbesichtigung mit Ihrem Bausachverständigen zu vereinbaren.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.
Sachverständiger – 06.10.2010 9:22 +Neue Frage -Seitenanfang-
5.10.2010
Wir wollen ein Einfamilienhaus kaufen. Haben schon eins gefunden. Mitten in der Natur. Wir sind sehr an einem Kauf des Hauses interessiert. Konnten es aber bisher nur von außen sehen. Was raten Sie uns, es eilt.
Fred Rüssel – 9:05
Vereinbaren Sie mit dem Eigentümer einen Besichtigungstermin des Einfamilienhauses. Nehmen Sie zu der Ortsbesichtigung einen Fachmann mit. Vier-Augen-Prinzip. Vier Augen sehen mehr. Gern bekleiden wir Sie bei der Ortsbesichtigung. Warum haben Sie es denn so eilig? Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder eines anderen Objektes sollten Sie sich auf jedem Fall viel Zeit nehmen.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.
Sachverständiger – 05.10.2010 12:00 +Neue Frage -Seitenanfang-
08.10.2010
Die Fundamentplatte unseres Einfamilienhauses wurde zu Beginn des Winters hergestellt. Es hatte bereits geschneit. Kann dadurch der Beton geschädigt werden?
Lars Trummer – 11:15
Bei kühler Witterung tritt eine Verzögerung des Erstarrens und der Festigkeitsentwicklung des Betons ein. Das führt nicht zu einer Schädigung des Betons. Junger Beton ist in der Lage, ein einmaliges Durchfrieren ohne dauerhafte Gefügeschäden zu überstehen. Es kommt auf die Temperaturen auf der Baustelle zum Zeitpunkt des Betonierens an. Kontrollieren Sie das Bautagebuch.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 35,00 €.
Sachverständiger – 11.10.2010 8:00 +Neue Frage -Seitenanfang-
18.10.2010
Wir werden vom Lärm aus der Umgebung belästigt. Der Lärm entsteht durch eine Freiluftveranstaltung am Wochenende. Können Sie den Lärm messen?
Susi Frege – 18:50
Hallo, derartige Messungen machen wir nicht. Ich schicke Ihnen die Anschrift eines Kollegen.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von kostenlos.
Sachverständiger – 19.10.2010 9:10 +Neue Frage -Seitenanfang-
22.10.2010
Wir brauchen eine Zustandsbeschreibung vor der herstellung der wärmedämmung unter dem Dach. Als Nachweis. Können Sie uns helfen
Franziska Meyer – 11:15
Ich nehme an, Sie benötigen eine Beweissicherung über den Zustand des Dachbodens. Rufen Sie in meinem Büro an, wir werden Ihnen helfen.
Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 0,00 €.
Sachverständiger – 22.10.2010 11:30 +Neue Frage -Seitenanfang-
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