Fragen zu Baufehlern und Pfusch
Geschäftshaus

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Hilfe für Bauherren
Frage und Antwort
Denkmal für Felix Mendelsohn Bartholdy in Leipzig. Wo blickt er eigentlich hin?

Fensterbrüstung zu niedrig

02.09.2010

Ihre Frage:

In meiner Wohnung sind die Fensterbänke zu niedrig. 60 cm. Das habe ich erst nach dem Einzug festgestellt. Muss der Vermieter die Höhe der Fensterbänke ändern?

Christian Lehmann – 11:10


Unsere Antwort:

Die erforderliche Brüstungshöhe in einer Wohnung ist durch die sächsische Bauordnung geregelt. Für Fenster ist in Außenwänden eine Brüstungshöhe von 0,80 m einzuhalten. Dies gilt für Absturzhöhen bis 12 m. Ab einer Absturzhöhe über 12 m muss die Brüstungshöhe von 0,90 m eingehalten werden. Bei Ihrer Brüstungshöhe kann also schon eine Unfallgefahr bestehen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, vereinbaren einen Termin mit Ihrem Sachverständigen. Für die mietrechtliche überprüfung der Angelegenheit sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.

Sachverständiger – 03.09.2010 10:30 +Neue Frage -Seitenanfang-

Barrieren für alle überwinden:

Gewährleistung des Einfamilienhauses läuft ab

05.09.2010

Ihre Frage:

Begehung unseres Hauses vor ablauf der gewährleistung im nov 2010. Wir haben viele mängel, probleme rohrleitungen und heizungsanlage, falsche dämmung im sockelbereich

Max Paulsen – 08:38


Unsere Antwort:

Es ist besonders wichtig, bereits während der Gewährleistungszeit, in regelmäßigen Zeitabständen, das Einfamilienhaus auf vorhandene Mängel zu kontrollieren. über Beanstandungen an Wänden usw. sollte sich der Bauherr Notizen anfertigen. Vorhandene Mängel sind mit dem Bausachverständigen zu beraten. Ich empfehle Ihnen, einen Termin für eine Ortsbesichtigung mit Ihrem Bausachverständigen zu vereinbaren.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.

Sachverständiger – 06.09.2010 9:22 +Neue Frage -Seitenanfang-

Fachgebiete

Barrierefreiheit

Was gehört zum barrierefreien Wohnen?

Menschen jeden Alters, Menschen mit sehr individuellen Fähigkeiten, mit Einschränkungen oder gar Behinderungen, müssen befähigt sein, selbständig, selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihre Wohnung oder ihr Haus nutzen zu können. Die eigenen Vier-Wände müssen so gestaltet werden, dass man auch darin alt werden kann.
Ist Ihr Eigenheim barrierefrei gebaut?
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie Hilfe brauchen!


Bauschäden erkennen, vermeiden und sanieren:


Hier können Sie Fragen zu Bauproblemen und zu Ihrer Immobilie stellen.
Wir geben Ihnen Tipps und Ratschläge und beraten Sie kompetent und technisch versiert.


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Fachwerkwand zerstört

5.09.2010

Ihre Frage:

an einer gemeinsamen fachwerkwand, hat die Nachbarin steine auf ihrer Seite aus den Feldern geschlagen und bei mir Risse verursacht. Kennen sie Gerichtsurteile wie die Schadensbehebungbewertet wird? Wenn sich ein Riss in einem Feld befindet, wird dann nur der Riss repariert,dann würde man diese Reparatur noch sehen, oder muss das ganze Feld in Ordnung gebracht werden?

heidi Wolfe – 10:11


Unsere Antwort:

Ohne Inaugenscheinnahme des Fachwerkes kann Ihre Frage nicht beantwortet werden. Wie sieht der Rissverlauf aus? Läuft der Riss in den Fugen des Mauerwerkes, quer, längs oder diagonal durch das Gefach? Schicken Sie mir zur Information bitte ein Foto des Schadens.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 35,00 €.

Sachverständiger – 06.09.2010 10:00 +Neue Frage -Seitenanfang-

Holztreppe

07.09.2010

Ihre Frage:

Seit 3 ½ Jahren in einem Einfamilienhaus. Es ist unser Traumhaus. Nur die Holztreppe stört. Sie hat Risse. Auch die Türen schließen nicht richtig. Was sollen wir machen?

Ludwig Wunder – 13:32


Unsere Antwort:

Schauen Sie sich Ihre Bauverträge an. Was wurde vereinbart? Wann erfolgte die Abnahme des Einfamilienhauses? Welche Feststellungen wurden bei der Abnahme gemacht usw. Vereinbaren Sie eine Besichtigung mit uns. Die weiteren Maßnahmen sollten am Objekt besprochen werden. Das geht schneller und spart Ihnen Zeit und Geld.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 25,00 €.

Sachverständiger – 08.09.2010 8:12 +Neue Frage -Seitenanfang-

Wer, wie, was – wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm!

Wer dieses Lied aus der Kinderfernsehsendung nicht kennt, kann es sich hier anhören.

barrierefreie Wohnung

13.09.2010

Ihre Frage:

Wir wollen eine behindertengerechte Wohnung mieten. Einige Wohnungen haben wir bereits angeschaut. Welche Bedingungen muss eine derartige Wohnung erfüllen? Können Sie an einer Wohnungsbesichtigung teilnehmen?

Frieda Schuster - 18:00


Unsere Antwort:

Eine behindertengerechte Wohnung, besser als barrierefreie Wohnung bezeichnet, kann von seinen Bewohnern durch alle Lebensabschnitte hindurch genutzt werden. Gern berate ich Sie bei der Wohnungsbesichtigung. Per E-Mail erhalten Sie von mir einen Terminvorschlag.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 20,00 €.

Sachverständiger – 14.09.2010 8:47 +Neue Frage -Seitenanfang-

Wohntraum jetzt verwirklichen!
Egal ob Sie die Immobilie kaufen oder mieten wollen!
Für eine Beratung am Objekt, immer:

Wärmeeindringkoeffizient

Das Eindringen von Wärme in ein Bauteil und damit seine Durchwärmung erfolgt umso langsamer, je kleiner die Wärmeeindringzahl ist. Wir empfinden einen Gegenstand beim Berühren als kalt, wenn er viel Wärme ableitet, als warm, wenn er unserem Körper wenig Wärme entzieht. Ebenso lässt sich ein Raum um so schneller aufheizen, je kleiner die Wärmeeindringzahlen der Raumbegrenzungsflächen sind.

Schallschutz im Wohnungsbau

Still, still, still soll es sein in der Wohnung

Fundamente frostfrei gründenLeben ist Lärm. Es dröhnt und piept, brummt und zischt. Womit der Mensch sein Gehör traktiert, geht auf kein Trommelfell.

Haustrennwand

28.09.2010

Ihre Frage:

Wir haben ein Reihenhaus, als Endhaus gekauft. Wir werden durch Geräusche (Gespräche, Radio) des Nachbarn belästigt. Helfen Sie uns!

Axel Wagner - 19:25


Unsere Antwort:

Das geht natürlich nicht aus der Ferne. In Ihrer Situation muss eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Wann wurde das Haus errichtet, wann erfolgte die Abnahme des Reihenhauses. Alle weiteren Hinweise zur Durchführung der Ortsbesichtigung erhalten Sie per E-Mail.

Die Beantwortung der Frage hat einen Wert von 50,00 €.

Sachverständiger – 29.09.2010 9:15 +Neue Frage -Seitenanfang-

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Altbau-Neubau-Modernisierung

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